In den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben repräsentieren Personalräte die Beschäftigten und vertreten deren Interessen gegenüber den Dienststellenleitungen.
Die Einrichtung, Tätigkeit und Beteiligung der Personalräte richtet sich nach dem Landespersonalvertretungsgesetz. Um seine Aufgaben erfüllen zu können, verfügt der Personalrat über gesetzlich geregelte Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechte.
Bei der Senderstadt Mühlacker gibt es derzeit einen hauptamtlichen Personalratsvorsitzenden sowie weitere ehrenamtlich tätige Personalräte.
Personalratsvorsitzende: Jörg Soulier