Die Stadt Mühlacker unterstützt im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Bemühungen ihrer Bürger vorher entsiegelte Hofflächen zu bepflanzen sowie Gebäudefassaden zu begrünen.
Durch die Begrünungsmaßnahmen auf privaten Grundstücken soll die ökologische Qualität und klimatische Situation verbessert, die Umgebung von Wohnungen, Geschäften und Arbeitsstätten verschönert und ihre Aufenthaltsqualität und Nutzbarkeit erhöht werden.
Das Fördergebiet umfasst die erweiterte Innenstadt Mühlacker und den Ortskern Dürrmenz und damit die dicht bebauten Gebiete der Kernstadt.
Die Förderrichtlinien, das Antragsformular und die Abgrenzung des Fördergebietes entnehmen Sie hier:
Förderrichtlinien Begrünungsprogramm (PDF)
Antragsformular (PDF)
Fördergebiet (Plan) (PDF)
Die Stadt Mühlacker fördert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Wiederherstellung von Trockenmauern. Die Förderung gilt in den Trockenmauergebieten der Stadt Mühlacker im Enztal, seinen Nebentälern und den Lienzinger Weinbergen.
Die Wiederherstellung der Trockenmauern dient dem Erhalt der landschaftsprägenden, kulturhistorisch bedeutsamen und ökologisch äußerst wertvollen Trockenmauerlandschaften. Mit der Förderung soll ein Anreiz für Privatpersonen zur Sanierung von Trockenmauern gegeben werden. Die wiederhergestellten Trockenmauern werden als naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme dem Ökokonto der Stadt Mühlacker angerechnet oder einem speziellen Eingriffsvorhaben direkt zugeordnet.
Die Förderrichtlinien und das Antragsformular zum Trockenmauerprogramm entnehmen Sie hier:
Förderrichtlinien Trockenmauerprogramm (PDF)
Antragsformular Trockenmauerprogramm (PDF)
Planungs- und Baurechtsamt
Umweltplanung
Frau Kusche
Zimmer 241
07041 876-255
07041 876-279
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