Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker - Ötisheim hat am 09.07.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans 2025 der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker – Ötisheim, „Wohnbaufläche Pferchäcker“ in Mühlacker – Lienzingen und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die formelle Auslegung erfolgt im Zeitraum vom 16.12.2024 bis einschließlich 24.01.2025.
Offenlageunterlagen zum Flächennutzungsplan 2025 Mühlacker-Ötisheim 8. Änderung „Wohnbaufläche Pferchäcker“ in Mühlacker-Lienzingen:
0 -Amtliche Bekanntmachung (PDF)
1 - Beschlussvorlage 189/2024 (PDF)
2 - Abwägung frühzeitige Beteiligung mit umweltbezogenen Stellungnahmen (PDF)
3 - Entwurf zur 8. Änderung "Wohnbaufläche Pferchäcker" (PDF)
4 - Entwurf Begründung, Stand 28.05.2024 (PDF)
5 - Entwurf Umweltbericht-Bebauungsplan (PDF)
Gutachten:
6 - Geotechnik Stuttgart: Untergrunderkundungen und Geotechnisches Gutachten für die Erschließung, 12.02.2021 (PDF)
7 - Fachbeitrag Verkehr, Februar 2022, Modus Consult (PDF)
8 - Bodenschutzkonzept Neubaugebiet „Pferchäcker“, 12.07.2024, Soil Water Ecology Consult GmbH (PDF)
9 - Fachbeitrag Schall, Februar 2022, Modus Consult (PDF)
10 - Bioplan: Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung im Vorhaben „Pferchäcker“ in Mühlacker-Lienzingen 18.12.2020 (PDF)
11 - Bioplan: Artenschutzrechtliches Maßnahmenkonzept zum Vorhaben „Pferchäcker“ in Mühlacker, OT Lienzingen, 10.02.2022 (PDF)
Der Flächennutzungsplan (FNP) 2025 der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker - Ötisheim ist seit dem 28.09.2013 wirksam. Ziel des Flächennutzungsplans ist es, die Leitlinien der räumlichen Planung bis zum Jahr 2025 festzulegen. In ihm ist die Flächeninanspruchnahme für Siedlung, Kultur, Gewerbe, Industrie, Erholung, Land- und Forstwirtschaft, Ver- und Entsorgung, Verkehr sowie für die Entwicklung von Natur und Landschaft darzustellen.
Er besteht aus einem zeichnerischen Teil (Plan) und seiner Begründung mit Umweltbericht und Landschaftsplan.
Entsprechend des § 5 Baugesetzbuch (BauGB) stellt er die beabsichtigte Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen bis zum Jahr 2025 dar.
Im Flächennutzungsplan können Sie beispielsweise ablesen, wo im Stadtgebiet Wohnbauflächen, Gewerbe- und Industrieflächen, Grünflächen oder Verkehrsflächen geplant sind.
Die Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Mühlacker wurde auf der Grundlage des Stadtentwicklungsplans 2020 (STEP 2020) erstellt.
Der Themenbereich Gewerbe - und somit die Darstellung eines erforderlichen Gewerbeentwicklungsschwerpunktes - wurde wegen der besonderen Komplexität des Themas aus dem FNP 2025 herausgenommen. Der FNP 2025 enthält also (noch) nicht die bis 2025 geplanten Gewerbeflächen. Dieser Teil des FNP und wird derzeit als Teilflächennutzungsplan 2025 Gewerbe weiterbearbeitet.
Der Flächennutzungsplan stellt keine verbindliche Rechtsnorm dar. Allein aufgrund der Darstellungen im Flächennutzungsplan können beispielsweise keine Ansprüche auf eine Baugenehmigung abgeleitet werden. Der FNP ist „behördenintern“ verbindlich, das bedeutet, er bildet für die Behörden die Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung (den Bebauungsplan).
Flächennutzungsplan 2025 (PDF)
Begründung (PDF)
Umweltbericht (PDF)
Landschaftsplan Begründung (PDF)
Landschaftsplan - Karte Schutzgut Boden (PDF)
Landschaftsplan - Karte Schutzgut Klima/Luft (PDF)
Landschaftsplan - Plan (PDF)
2. Änderung Feuerwache Senderhang Plandarstellung (PDF)
2. Änderung Feuerwache Senderhang Begründung und Umweltbericht (PDF)
3. Änderung Ziegeleigelände Plandarstellung (PDF)
3. Änderung Ziegeleigelände Begründung und Umweltbericht (PDF)
6. Änderung Photovoltaikanlage Gewann Seite Plandarstellung (PDF)
6. Änderung Photovoltaikanlage Gewann Seite Begründung und Umweltbericht (PDF)
Stadtverwaltung Mühlacker, Planungs- und Baurechtsamt
Planungs- und Baurechtsamt
Sachgebiet Planung
Rathaus Kelterplatz 7
Raum 240
07041 876-259
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Öffnungszeiten:
Mo, Di, Mi, Do, Fr 8:00 bis 12:00 Uhr
Do 14:00 bis 18:00 Uhr