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Flächennutzungsplan (FNP) 2025 der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Mühlacker und der Gemeinde Ötisheim

Öffentlichkeitsbeteiligung in laufenden Flächennutzungsplanverfahren – nehmen Sie Stellung:

Änderung 3A „Ziegeleigelände Wohnen“ des Flächennutzungsplans 2025 der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker–Ötisheim in Mühlacker


Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker - Ötisheim am 08.11.2022 in öffentlicher Sitzung, den Entwurf der Änderung 3A des Flächennutzungsplans 2025 der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker – Ötisheim, „Ziegeleigelände Wohnen“ in Mühlacker sowie die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Änderung 3A „Ziegeleigelände Wohnen“ des Flächennutzungsplans 2025 erfolgt in der Zeit vom 21.11.2022 bis 23.12.2022 (je einschließlich).

Die Öffentlichkeit kann den Entwurf der Änderung 3A „Ziegeleigelände Wohnen“ des Flächennutzungsplans 2025 mit Begründung einsehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangen.
Während der Auslegungsfrist vom 21.11.2022 bis 23.12.2022 (je einschließlich) können Stellungnahmen – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – beim Planungs- und Baurechtsamt der Stadt Mühlacker, Rathaus 2. OG, Zimmer 233, 238, 239 und 240, Kelterplatz 7, 75417 Mühlacker abgegeben werden.
Die Mitarbeiter des Planungs- und Baurechtsamts der Stadt Mühlacker sind erreichbar während der regulären Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 -12.00 Uhr sowie
Donnerstag 14.00 -18.00 Uhr.
Nachmittagstermine sind montags, dienstags und mittwochs nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Planungs- und Baurechtsamt (07041/876-252) möglich.

In Ötisheim wird interessierten Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rathaus ―Hauptamt― der Gemeinde Ötisheim, Schönenberger Straße 2, 75443 Ötisheim in Zimmer 12, über die Ziele und Zwecke der Planung während der üblichen Öffnungszeiten Auskunft erteilt und allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Die Mitarbeiter des Rathauses Ötisheim sind während der regulären Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8.00 -12.00 Uhr sowie
Montag 16.00 -18.00 Uhr erreichbar.

1. Öffentliche Bekanntmachung
2. Abwägungsempfehlung aus der frühzeitigen Beteiligung 01.09.2022
3. Plandarstellung Entwurf vom 31.08.2022
4. Begründung Entwurf Stand vom 01.09.2022
5. Sitzungsvorlage 175/2022
6. Städtebaulicher Entwurf vom 22.09.2022

Flächennutzungsplan (FNP) 2025 der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Mühlacker und der Gemeinde Ötisheim

Der Flächennutzungsplan (FNP) 2025 der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker - Ötisheim ist seit dem 28.09.2013 wirksam. Ziel des Flächennutzungsplans ist es, die Leitlinien der räumlichen Planung bis zum Jahr 2025 festzulegen. In ihm ist die Flächeninanspruchnahme für Siedlung, Kultur, Gewerbe, Industrie, Erholung, Land- und Forstwirtschaft, Ver- und Entsorgung, Verkehr sowie für die Entwicklung von Natur und Landschaft darzustellen.

Er besteht aus einem zeichnerischen Teil (Plan) und seiner Begründung mit Umweltbericht und Landschaftsplan.
Entsprechend des § 5 Baugesetzbuch (BauGB) stellt er die beabsichtigte Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen bis zum Jahr 2025 dar.

Im Flächennutzungsplan können Sie beispielsweise ablesen, wo im Stadtgebiet Wohnbauflächen, Gewerbe- und Industrieflächen, Grünflächen oder Verkehrsflächen geplant sind.
Die Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Mühlacker wurde auf der Grundlage des Stadtentwicklungsplans 2020 (STEP 2020) erstellt.

Der Themenbereich Gewerbe - und somit die Darstellung eines erforderlichen Gewerbeentwicklungsschwerpunktes - wurde wegen der besonderen Komplexität des Themas aus dem FNP 2025 herausgenommen. Der FNP 2025 enthält also (noch) nicht die bis 2025 geplanten Gewerbeflächen. Dieser Teil des FNP und wird derzeit als Teilflächennutzungsplan 2025 Gewerbe weiterbearbeitet.

Der Flächennutzungsplan stellt keine verbindliche Rechtsnorm dar. Allein aufgrund der Darstellungen im Flächennutzungsplan können beispielsweise keine Ansprüche auf eine Baugenehmigung abgeleitet werden. Der FNP ist „behördenintern“ verbindlich, das bedeutet, er bildet für die Behörden die Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung (den Bebauungsplan).

Weitere Informationen

Flächennutzungsplan 2025
Begründung
Umweltbericht
Landschaftsplan Begründung
Landschaftsplan - Karte Schutzgut Boden
Landschaftsplan - Karte Schutzgut Klima/Luft
Landschaftspalan - Plan

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Mühlacker, Planungs- und Baurechtsamt

Kontakt

Planungs- und Baurechtsamt
Sachgebiet Planung
Rathaus Kelterplatz 7
Raum 240
07041 876-259
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Öffnungszeiten:
Mo, Di, Mi, Do, Fr 8:00 bis 12:00 Uhr
Do 14:00 bis 18:00 Uhr