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Öffentlichkeitsbeteiligung in laufenden Flächennutzungsplanverfahren – nehmen Sie Stellung:

6. Änderung "Photovoltaikanlage Gewann Seite" des Flächennutzungsplans 2025 der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker-Ötisheim in Mühlacker – Großglattbach – Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker - Ötisheim hat gemäß § 2 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 17.10.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans 2025 der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker – Ötisheim, „Photovoltaikanlage Gewann Seite“ in Mühlacker – Großglattbach im Parallelverfahren und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung erfolgt im Zeitraum vom 07.11.2023 bis einschließlich 05.12.2023.

Planunterlagen der 6. Änderung "Photovoltaikanlage Gewann Seite" des Flächennutzungsplans 2025 der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker-Ötisheim in Mühlacker – Großglattbach:


1. Amtliche Bekanntmachung

2. Sitzungsvorlage 103/2023 Flächennutzungsplan (FNP) 2025 Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker-Ötisheim 6. Änderung "Photovoltaikanlage Gewann Seite" in Mühlacker Großglattbach - Aufstellung und frühzeitige Beteiligung mit den Anlagen:

Plandarstellung Vorentwurf 6. Änderung "Photovoltaikanlage Gewann Seite“ in Mühlacker-Großglattbach des Flächennutzungsplans 2025 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker-Ötisheim vom 19.04.2023
Begründung Vorentwurf 6. Änderung "Photovoltaikanlage Gewann Seite“ in Mühlacker-Großglattbach des Flächennutzungsplans 2025 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker-Ötisheim vom 19.04.2023


Die Unterlagen zu dem bereits ausgelegenen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaik-Anlage Gewann Seite“, Gemarkung Großglattbach finden Sie im Internet unter den derzeit eingestellten Bebauungsplanverfahren.

Flächennutzungsplan (FNP) 2025 der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Mühlacker und der Gemeinde Ötisheim

Der Flächennutzungsplan (FNP) 2025 der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker - Ötisheim ist seit dem 28.09.2013 wirksam. Ziel des Flächennutzungsplans ist es, die Leitlinien der räumlichen Planung bis zum Jahr 2025 festzulegen. In ihm ist die Flächeninanspruchnahme für Siedlung, Kultur, Gewerbe, Industrie, Erholung, Land- und Forstwirtschaft, Ver- und Entsorgung, Verkehr sowie für die Entwicklung von Natur und Landschaft darzustellen.

Er besteht aus einem zeichnerischen Teil (Plan) und seiner Begründung mit Umweltbericht und Landschaftsplan.
Entsprechend des § 5 Baugesetzbuch (BauGB) stellt er die beabsichtigte Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen bis zum Jahr 2025 dar.

Im Flächennutzungsplan können Sie beispielsweise ablesen, wo im Stadtgebiet Wohnbauflächen, Gewerbe- und Industrieflächen, Grünflächen oder Verkehrsflächen geplant sind.
Die Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Mühlacker wurde auf der Grundlage des Stadtentwicklungsplans 2020 (STEP 2020) erstellt.

Der Themenbereich Gewerbe - und somit die Darstellung eines erforderlichen Gewerbeentwicklungsschwerpunktes - wurde wegen der besonderen Komplexität des Themas aus dem FNP 2025 herausgenommen. Der FNP 2025 enthält also (noch) nicht die bis 2025 geplanten Gewerbeflächen. Dieser Teil des FNP und wird derzeit als Teilflächennutzungsplan 2025 Gewerbe weiterbearbeitet.

Der Flächennutzungsplan stellt keine verbindliche Rechtsnorm dar. Allein aufgrund der Darstellungen im Flächennutzungsplan können beispielsweise keine Ansprüche auf eine Baugenehmigung abgeleitet werden. Der FNP ist „behördenintern“ verbindlich, das bedeutet, er bildet für die Behörden die Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung (den Bebauungsplan).

Weitere Informationen

Flächennutzungsplan 2025
Begründung
Umweltbericht
Landschaftsplan Begründung
Landschaftsplan - Karte Schutzgut Boden
Landschaftsplan - Karte Schutzgut Klima/Luft
Landschaftspalan - Plan

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Mühlacker, Planungs- und Baurechtsamt

Kontakt

Planungs- und Baurechtsamt
Sachgebiet Planung
Rathaus Kelterplatz 7
Raum 240
07041 876-259
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Öffnungszeiten:
Mo, Di, Mi, Do, Fr 8:00 bis 12:00 Uhr
Do 14:00 bis 18:00 Uhr