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Abwasserbeiträge

Wird ein Grundstück an öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtungen angeschlossen, ist in der Regel ein einmaliger Anschlussbeitrag (Abwasserbeitrag) zu entrichten. Durch diese Beiträge wird der Herstellungsaufwand für die Abwasseranlagen (Kanäle, Kläranlagen, Regenrückhaltebecken) finanziert.

Diese Beiträge müssen vom Eigentümer des Grundstücks bezahlt werden. Neben den Anschlussbeiträgen kann ein Kostenersatz für den Haus- und Grundstücksanschluss erhoben werden.

Voraussetzungen

Ihr Grundstück kann

  • baulich oder gewerblich genutzt und
  • an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossen werden.

Verfahrensablauf

Sobald Ihr Grundstück an die öffentliche Abwasserkanalisation angeschlossen werden kann, erhalten Sie von der Stadt Mühlacker einen Beitragsbescheid.

Hinweis: Die Stadt kann durch Satzung festlegen, dass Sie eine angemessene Vorauszahlung entrichten müssen. In diesem Fall müssen Sie bereits Zahlungen leisten, bevor Ihr Grundstück angeschlossen werden kann.

Von den Beiträgen sind betroffen

  • Eigentümer oder Eigentümerinnen des Grundstückes oder
  • Erbbauberechtigte.

Kosten

Der Abwasserbeitragssatz wird einheitlich für alle Grundstücke in Mühlacker und Ortsteilen in der sog. Globalberechnung kalkuliert und in der Abwassersatzung, welche Sie unter Ortsrecht finden, festgelegt. Er beträgt derzeit 3,01 € je m² Grundstücks- und zulässige Geschossfläche.

Kontakt

Planungs- und Baurechtsamt
Sachgebiet Anliegerbeiträge
Rathaus Kelterplatz 7
07041 876-257
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Öffnungszeiten:
Di, Mi, Do 8 - 12 Uhr