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Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine: Wohnraum, Spenden und sonstige Unterstützung

Hier finden Sie wichtige Informationen und hilfreiche Links bezüglich der Hilfeleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine.

Aktuell erleben wir durch den Krieg in der Ukraine eine enorme Flüchtlingswelle. Die Vereinten Nationen sprechen „von der am schnellsten wachsenden Flüchtlingskrise seit dem Zweiten Weltkrieg“. In den vergangenen zehn Tagen sind bereits mehr als 1,5 Millionen Menschen aus der Ukraine in andere Länder geflüchtet. Nach UN-Schätzungen könnten insgesamt mehr als vier Millionen Menschen die Ukraine verlassen wollen.

Am dringendsten benötigt werden Geldspenden und Wohnraum. Auch die Stadt Mühlacker unterstützt die Geflüchteten aus der Ukraine und wird diesbezüglich jeglichen zur Verfügung stehenden, städtischen Wohnraum zur Unterbringung von Geflüchteten bereitstellen.

Ansprechpartnerin Stadtverwaltung Mühlacker:

Stadtverwaltung Mühlacker
Flüchtlingsbeauftragte
Sabine Rabl
Kelterplatz 7
75417 Mühlacker
07041 876-125
srblstdt-mhlckrd

Vertreterin:

Stadtverwaltung Mühlacker
Integrationsbeauftragte
Leila Walliser
Kelterplatz 7
75417 Mühlacker
07041 876-378

lwllsrstdt-mhlckrd

Auch die Stadt Mühlacker unterstützt die Geflüchteten aus der Ukraine
Auch die Stadt Mühlacker unterstützt die Geflüchteten aus der Ukraine

Unterkünfte für Geflüchtete:


Falls privat Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann, der sich für die Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine eignet, wird darum gebeten, diesen an die Stadtverwaltung zu melden; am besten per E-Mail an krnhlfstdt-mhlckrd unter Angabe der zur Verfügung stehenden Wohnsituation (Raumanzahl, Quadratmeter, Ausstattung).
Für Hilfsangebote kann auch das Meldeformular des Justizministeriums Baden-Württemberg (https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Auslaender+und+Fluechtlingspolitik/Sie+wollen+helfen_). verwendet werden. Dieses wird dann an die zuständigen Behörden weitergeleitet.

Sie nehmen privat Geflüchtete auf?

Falls man als Verwandter oder Freund/in direkt Geflüchtete aus der Ukraine aufnimmt, sollte man dafür sorgen, dass diese sich im Rathaus im Einwohnermeldeamt / Ausländeramt melden, um dann auch den Flüchtlingsstatus zu erlangen.

Bundesweite Spendenkonten:


Geldspenden an alle bekannten Hilfsorganisationen sind zudem derzeit eine große Hilfe. Geldspenden für die Ukraine können an alle gemeinnützig anerkannten Organisationen überwiesen werden. Eine Liste dieser gemeinnützigen Organisationen findet man hier unter der Webseite des Redaktionsnetzwerks Deutschland (https://www.rnd.de/wissen/spenden-fuer-die-ukraine-spendenkonten-uebersicht-und-informationen-zu-sachspenden-so-koennen-sie-OWGWM6JUUFFKBHTUZZQT2MSHEE.html). Sollte man darüber hinaus Hilfe anbieten wollen, so wendet man sich mit dem Angebot idealerweise direkt an die bekannten Hilfsorganisationen vor Ort oder an die zuständige Flüchtlingsbeauftragte der Stadt Mühlacker, Frau Sabine Rabl (srblstdt-mhlckrd). Dort kann am besten beurteilt werden, welche Hilfe konkret gebraucht wird und dort erfolgt in der Regel auch die Koordination der Hilfe vor Ort.


Was diese massive Fluchtbewegung für Deutschland und für den Enzkreis bedeutet, welchen rechtlichen Status die Geflüchteten haben und wie ihnen geholfen werden kann, versucht das Landratsamt mit einer FAQ-Liste (FAQ = frequently asked questions) von Fragen und Antworten zu klären.

FAQ-Liste (PDF)


Weitere Informationen finden Sie auch unter folgenden Seiten:


Ukraine-Krieg / Landratsamt Enzkreis
(Webseite des Landratsamtes Enzkreis zum Krieg in der Ukraine mit lokalen Informationen zu:
Unterkünften, Dolmetscherdiensten, Geldspenden, Sachspenden)

Justizministerium Baden-Württemberg - Informationen zur Ukraine (justiz-bw.de)
(Informationen des Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg mit allgemeinen Informationen und zu Unterstützungsmöglichkeiten)

BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Infothek - Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland
(Informationsseite zu Einreise-Regularien für Ukrainer: des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge)

Aktuelle Situation in der Ukraine - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
(Informationsseite des Auswärtigen Amtes für deutsche Staatsangehörige die aus der Ukraine ausreisen)

BMI - Homepage - Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine (bund.de)
(Informationsseite des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat zur Einreise aus der Ukraine)


Zentrales Hilfeportal der Bundesregierung „Germany4Ukraine“
Mit dem zentralen Hilfe-Portal bietet die Bundesregierung eine zentrale und vertrauenswürdige digitale Anlaufstelle für Geflüchtete aus der Ukraine, damit ein guter Start in Deutschland gelingt. Unter dem Namen „Germany4Ukraine“ (www.germany4ukraine.de) gibt es mehrsprachige Informationen, Hilfe und Services auf Ukrainisch, Russisch, Englisch sowie Deutsch. Das Hilfe-Portal bündelt Informationen für die Einreise und Erstorientierung in Deutschland, sammelt Hilfsangebote. Weitere Services sind geplant.

BAMF: Informationen für Menschen aus der Ukraine zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland
Die neu eingerichtete Themen-Homepage des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bietet in Ukrainisch und in Russisch umfassenden Informationen zur Einreise, Hilfsangeboten, Unterkunft oder ärztlicher Versorgung etc.:
https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/ResettlementRelocation/InformationenEinreiseUkraine/informationen-einreise-ukraine-node.html

Überarbeitete FAQ-Homepage des Justizministeriums
An dieser Stelle weisen wir auch nochmals auf die Homepage des für Migration zuständigen Justizministeriums mit häufig gestellten Fragen (FAQ) hin, die seit Beginn des Kriegs in der Ukraine am 24.02.2022 fortlaufend aktualisiert wird:
https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Auslaender+und+Fluechtlingspolitik/FAQ

Neben diesem Informationsangebot (FAQ) hat das Ministerium auch eine telefonische Hotline eingerichtet. Diese ist mit russisch und ukrainisch sprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt und unter der Nummer 0800 70 22 500 erreichbar.

Informationsblatt „Impfen und Flucht“ des RKI (Anlage 2)
Wenn geflüchtete Menschen aus Kriegs- oder Krisengebieten, wie der Ukraine, nach Deutschland kommen, sollten ihnen frühzeitig alle Impfungen angeboten werden, die die Ständige Impfkommission (STIKO) für die in Deutschland lebende Bevölkerung empfiehlt. Ein aktueller Impfschutz ist entscheidend, um die Gesundheit von Menschen, die ggf. zeitweise auf engem Raum leben müssen, individuell zu schützen und Ausbrüche zu verhindern. Die Impfempfehlungen sind für die jeweilige Altersgruppe zu berücksichtigen. Die  Handreichung beinhaltet Informationen zu relevanten Impfungen für Geflüchtete und ist für impfende Stellen sowie für die Versorgung verantwortliche Stellen gedacht.