Die Stadt Mühlacker bietet im alten Ortskern von Mühlacker-Dürrmenz
ein Baugrundstück für den Geschosswohnungsbau zum Verkauf an.
Kaufpreis: 350 € / m²
Der Kaufpreis beinhaltet den Erschließungs- und Abwasserbeitrag. Nicht im Kaufpreis enthalten sind die Hausanschlusskosten und sämtliche Ver- und Entsorgungseinrichtungen, diese sind vom Käufer selbst zu tragen.
Die Vergabe des Bauplatzes erfolgt in einem zweistufigen Bewerbungsverfahren.
Stufe 1 – Interessensbekundung
In der ersten Stufe können alle Bauinteressierten ihr Interesse an dem Bauplatz bekunden. Bitte beachten Sie hierbei die folgenden Punkte:
- Es ist zwingend das vorgegebene Bewerberformular zu verwenden. Das Bewerberformular erhalten Sie hier:
- Bitte senden Sie Ihre verbindliche Interessensbekundung bis zum 28.01.2023 (Ausschlussfrist!) an die Stadtverwaltung Mühlacker, Grundstücks- und Gebäudemanagement, Frau Mitschelen, Kelterplatz 7, 75417 Mühlacker.
Weitere Grundsätze der Bauplatzvergabe erhalten Sie hier:Grundsätze der Bauplatzvergabe der Stadt Mühlacker
Nach Ende der Interessensbekundungsfrist erhalten die Interessenten weitere Unterlagen und Informationen zur Teilnahme an Stufe 2 des Vergabeverfahrens.
Bei mehr als 3 Bewerbern entscheidet das Los.
Stufe 2 – Bewerbung mit Entwurf
In Stufe 2 des Vergabeverfahrens reichen die Bewerber einen Entwurf ein. Bitte beachten Sie, dass für die Erstellung des Entwurfs anfallende Kosten von Ihnen selbst zu tragen sind. Auf Grundlage der eingereichten Entwürfe erfolgt die Auswahl des Bauherrn.
- Das Verfahren wird anonymisiert durchgeführt.
- Der Entwurf muss den oben genannten städtebaulichen Eckpunkten entsprechen.
- Die Frist zur Abgabe des Entwurfs beträgt 3 Monate.
Es sind qualifizierte Fachpläne mit folgenden Unterlagen einzureichen:
- Lageplan M 1:250
- Gebäudeansichten M 1:100
- Schnitt mit vorhandenen und geplanten Gelände M 1:100
- Angaben zur Wohnform, insbesondere zu folgenden Punkten: Miete/Eigentum, Baugemeinschaft/Bauträger, energetischer Standard, Barrierefreiheit, ...
Der Entwurfsverfasser muss eine Qualifikation i.S.d. § 43 Abs. 3 Landesbauordnung besitzen.
Als ergänzende Unterlagen sind Grundrisse zugelassen, fließen aber nicht in die Bewertung ein. Weitere Unterlagen wie z.B. 3D-Ansichten sind weder erforderlich noch zugelassen, da der Aufwand auf das für die Bewertung unbedingt Erforderliche beschränkt werden soll.
Die eingereichten Entwürfe werden durch den Gestaltungsbeirat der Stadt Mühlacker begutachtet und bewertet. Anschließend erfolgt die Vergabe des Bauplatzes durch den Verwaltungsausschuss bzw. Gemeinderat.
Der Entwurf wird verbindlicher Bestandteil des Kaufvertrags.
Bebauungsplan „Ortskern Dürrmenz – Bijouterie“
Für gestalterische und planungsrechtliche Auskünfte steht Ihnen Herr Walburg (Tel.: 07041/876-256, E-Mail: wlbrgstdt-mhlckrd), für Fragen zum Vergabeverfahren und Kaufvertrag Frau Mitschelen (Tel.: 07041/876-204, E-Mail: mtschlnstdt-mhlckrd) gerne zur Verfügung.
Stadtverwaltung Mühlacker
Kelterplatz 7
75417 Mühlacker