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Grundsteuerreform – Die Stadt Mühlacker versendet am Freitag den 10.01.2025 die Steuerbescheide

07. Jan 2025

Am 10. Januar 2025 versendet die Stadt Mühlacker insgesamt rund 10.400 Bescheide der Grundsteuer A und B.

Versand der Grundsteuerbescheide 2025.
Versand der Grundsteuerbescheide 2025.

Eine Neuberechnung war notwendig, da das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 10. August 2018 die bisherigen Bewertungsvorschriften für verfassungswidrig erklärt hat.

Das Finanzamt Mühlacker bewertet deshalb sämtliche Grundstücke neu und teilt den Steuerpflichtigen und der Stadtverwaltung den errechneten Steuermessbetrag in einem Steuermessbescheid mit. Stand Mitte Dezember 2024 hat das Finanzamt rund 97% der Steuerfälle bei der Grundsteuer B und circa 70% bei der Grundsteuer A beschieden.

Der Gemeinderat der Stadt Mühlacker hat am 12.11.2024 die Hebesätze der Grundsteuer A und B zum 1.1.2025 neu festgesetzt. Die alten Hebesätze verlieren entsprechend zum 31.12.2024 ihre Gültigkeit.

Die Grundsteuer A wurde mit einem Hebesatz von 360 % (bisher 340 %) festgesetzt. Bei der Grundsteuer B wurde ein Hebesatz von 230 % (bisher 390%) beschlossen.

Die neuen Hebesätze wurden „aufkommensneutral“ kalkuliert und beschlossen, das heißt dem städtischen Haushalt fließen aus der neuen Grundsteuer – wie bisher – jährlich rund 3,8 Millionen Euro zu.

Die auf den Grundsteuerbescheiden ausgewiesene Steuer berechnet sich aus dem vom Finanzamt ermittelten Steuermessbetrag multipliziert mit dem von der Stadt festgesetzten Hebesatz. Die Stadt hat auf Ihrer Homepage in einem Video diese Berechnung anhand eines praktischen Beispiels anschaulich dargestellt: https://muehlacker.de/stadt-wAssets/videos/Grundsteuerreform-2025-Berechnung-der-Grundsteuer-gekuerzt-mit-Aufnahme.mp4

In einer Beilage zu den Grundsteuerbescheiden wird darüber hinaus alles Wichtige zur Grundsteuerreform erläutert und beschrieben.

Die erste Rate der neuen Grundsteuer ist am 15. Februar 2025 fällig.